OLG Bremen - Beschluß vom 06.04.1992
Ws 32/92
Normen:
StPO § 112 ;
Fundstellen:
StV 1992, 383

OLG Bremen - Beschluß vom 06.04.1992 (Ws 32/92) - DRsp Nr. 1994/8244

OLG Bremen, Beschluß vom 06.04.1992 - Aktenzeichen Ws 32/92

DRsp Nr. 1994/8244

1. Zur Frage des dringenden Tatverdachts, wenn ein Zeuge den Täter bei einer Lichtbildvorlage erst nach ausdrücklichem Hinweis erkannt hat und selbst als Mittäter in Betracht kommt. 2. Haftsachen sind auch dann beschleunigt zu bearbeiten, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist.

Normenkette:

StPO § 112 ;
Fundstellen
StV 1992, 383