OLG Celle vom 26.09.1988
1 Ss 237/88
Normen:
StPO § 140 ;
Fundstellen:
MDR 1988, 340
NStE Nr. 6 zu § 140 StPO
StV 1987, 192

OLG Celle - 26.09.1988 (1 Ss 237/88) - DRsp Nr. 1996/16633

OLG Celle, vom 26.09.1988 - Aktenzeichen 1 Ss 237/88

DRsp Nr. 1996/16633

Ist der Angeklagte nach dem Urteil eines Sachverständigen Analphabet, leichtgradig behindert und liegt darüberhinaus eine Persönlichkeitsstörung mit soziopathischen Zügen vor, ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers angezeigt. Ohne die Fähigkeit, sich Notizen zu machen, ist der Angeklagte in der Hauptverhandlung, zu der 9 Zeugen geladen wurden, nicht zu einer sachgerechten Verteidigung in der Lage.

Normenkette:

StPO § 140 ;

Hinweise:

Ebenso : OLG Celle, StV 1983, 187 (Angeklagter kann kaum lesen und schreiben)

Fundstellen
MDR 1988, 340
NStE Nr. 6 zu § 140 StPO
StV 1987, 192