OLG Celle - Beschluß vom 17.09.1987 (3 Ws 239/87) - DRsp Nr. 1995/8299
OLG Celle, Beschluß vom 17.09.1987 - Aktenzeichen 3 Ws 239/87
DRsp Nr. 1995/8299
»Die Beschwerde gegen eine außerhalb der Hauptverhandlung vom Vorsitzenden über die Bestellung eines Pflichtverteidigers getroffene Entscheidung ist statthaft, jedoch regelmäßig mangels Beschwer unzulässig.«