OLG Düsseldorf, vom 07.03.1991 - Aktenzeichen 4 Ws 51/91
DRsp Nr. 1993/1855
»Seit der Neufassung des § 146StPO durch das StVÄG 1987 ist es nicht mehr zulässig, in entsprechender Anwendung der Vorschrift über ihren ausdrücklichen Regelungsbereich hinaus einen Verteidiger in Fällen konkreten Interessenwiderstreits zurückzuweisen.«