OLG Düsseldorf - Beschluß vom 17.01.1994 (2 Ws 396/93) - DRsp Nr. 1994/8676
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.01.1994 - Aktenzeichen 2 Ws 396/93
DRsp Nr. 1994/8676
»Der Erbe eines durch ein Vermögens- oder Eigentumsdelikt Geschädigten ist weder selbst unmittelbar Verletzter noch geht das höchstpersönliche Antragsrecht gemäß § 172StPO durch Erbfall oder Rechtsgeschäft auf ihn über.«