OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.09.1982
2 Ss 309/82 - 207/82
Normen:
StPO § 146 ;
Fundstellen:
NStZ 1983, 88

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.09.1982 (2 Ss 309/82 - 207/82) - DRsp Nr. 1996/22016

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.09.1982 - Aktenzeichen 2 Ss 309/82 - 207/82

DRsp Nr. 1996/22016

»Bei der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger kann die "erste" Verteidigung nur dann weitergeführt werden, wenn auszuschließen ist, daß die Übernahme der "zweiten" Verteidigung Einfluß auf die Führung der "ersten" Verteidigung gehabt hat.«

Normenkette:

StPO § 146 ;
Fundstellen
NStZ 1983, 88