OLG Hamm - Beschluß vom 20.07.1993 (1 Ws 323/93) - DRsp Nr. 1994/10238
OLG Hamm, Beschluß vom 20.07.1993 - Aktenzeichen 1 Ws 323/93
DRsp Nr. 1994/10238
Zur Frage, ob der Angeklagte vor der Beiordnung eines Pflichtverteidigers angehört werden muß, wenn bereits einmal die Bestellung eines von ihm gewünschten Verteidigers aus einem wichtigen Grund gescheitert ist.