OLG Koblenz - Beschluß vom 15.11.1994
1 Ws 752/94
Normen:
StPO § 119 Abs. 3 ;
Fundstellen:
CR 1995, 553
StV 1995, 86
wistra 1995, 77

OLG Koblenz - Beschluß vom 15.11.1994 (1 Ws 752/94) - DRsp Nr. 1995/3458

OLG Koblenz, Beschluß vom 15.11.1994 - Aktenzeichen 1 Ws 752/94

DRsp Nr. 1995/3458

Ist die Anklageschrift wegen des Umfangs des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft EDV-mäßig aufgearbeitet und ist zu erwarten, daß auch die Verteidiger und das Gericht nicht ohne elektronische Hilfe auskommen werden, so ist auch dem inhaftierten Angeklagten der Besitz eines tragbaren Computers zu gestatten, damit er in der Lage ist, sich sachgerecht zu verteidigen.

Normenkette:

StPO § 119 Abs. 3 ;
Fundstellen
CR 1995, 553
StV 1995, 86
wistra 1995, 77