Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 80 DM verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt. Die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht verworfen. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit der Revision. Er rügt die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel ist begründet.
Die Feststellungen des Landgerichts zur Täterschaft des Angeklagten beruhen auf einer nicht rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung.
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