OLG Saarbrücken - Beschluß vom 23.09.1994 (1 Ws 86/94) - DRsp Nr. 1995/3444
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 23.09.1994 - Aktenzeichen 1 Ws 86/94
DRsp Nr. 1995/3444
In einem Klageerzwingungsantrag ist der Gang des bisherigen Ermittlungsverfahrens mitzuteilen. Das erfordert neben der Darstellung des historischen Geschehensablaufs die Angabe, welche Ermittlungstätigkeiten die Staatsanwaltschaft entfaltet hat, insbesondere welche Personen vernommen worden sind und was sie ausgesagt haben (OLG Düsseldorf VRS 86, 121).