OLG Stuttgart, vom 05.07.1988 - Aktenzeichen 3 Ws 121/88
DRsp Nr. 1992/10152
a-b. Beschwerde nach Abs. 1 Satz 1 gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft: Zulässige fernmündliche Einlegung zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle,(b) insoweit Verpflichtung des (zuständigen) Urkundsbeamten, die Tatsache der Beschwerdeeinlegung in einer Niederschrift festzuhalten.