OLG Zweibrücken - Beschluß vom 10.06.1992 (1 Ws 312/92) - DRsp Nr. 1994/13653
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10.06.1992 - Aktenzeichen 1 Ws 312/92
DRsp Nr. 1994/13653
1. Die Voraussetzung des "Fälschens" ist auch erfüllt, wenn der Beschuldigte Beweismittel verändert, die sich nicht unmittelbar auf die Tat beziehen. Es genügt, daß durch die Manipulation auf das Verfahren eingewirkt wird mit dem Ziel, durch Änderung der Beweislage die Ermittlung der Wahrheit zu verhindern oder zu erschweren.2. Verdunkelungsgefahr besteht nur dann, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen das Verhalten des Angeklagten den dringenden Verdacht begründet, er werde (auch) künftig auf Beweisvereitelung zielende Handlungen vornehmen, und dementsprechend für die Zukunft die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird. Dafür genügt nicht, daß eine Verdunkelungshandlung festgestellt ist und lediglich die Möglichkeit weiterer Verdunkelungshandlungen besteht.