OLG Zweibrücken - Beschluß vom 16.08.1991
1 Ws 222/91
Normen:
StPO § 44 S. 1;
Fundstellen:
StV 1992, 360

OLG Zweibrücken - Beschluß vom 16.08.1991 (1 Ws 222/91) - DRsp Nr. 1994/13675

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16.08.1991 - Aktenzeichen 1 Ws 222/91

DRsp Nr. 1994/13675

Wer einen nahen Angehörigen mit der Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt, kann sich in der Regel darauf verlassen, daß dies auftragsgemäß erledigt wird. Dies gilt besonders, wenn der beauftragte Ehemann selbst Angeklagter war und gleichzeitig im eigenen Namen Rechtsmittel einlegen wollte. Der Überwachungspflicht wird in einem solchen Fall in der Regel durch einfache Nachfrage genügt. Wird der Auftrag nicht durchgeführt, so ist die Fristversäumnis in der Regel nicht verschuldet.

Normenkette:

StPO § 44 S. 1;
Fundstellen
StV 1992, 360