BGH - Beschluss vom 26.06.2019
StB 10/19
Normen:
StPO § 102;
Fundstellen:
NStZ-RR 2019, 282

Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts terroristischer Tätigkeiten; Konkreter Verdacht einer begangenen Strafttat

BGH, Beschluss vom 26.06.2019 - Aktenzeichen StB 10/19

DRsp Nr. 2019/11022

Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts terroristischer Tätigkeiten; Konkreter Verdacht einer begangenen Strafttat

Für die Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen in Betracht kommenden Durchsuchung genügt der über bloße Vermutungen hinausreichende, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer an dieser Tat in Betracht kommt. Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts bedarf es nicht.

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2017 (3 BGs 333/17) wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

StPO § 102;

Gründe

I.

Der Generalbundesanwalt hat gegen den Beschwerdeführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gründung einer und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung geführt.