Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2017 (
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Der Generalbundesanwalt hat gegen den Beschwerdeführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gründung einer und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung geführt.
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