Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17. August 2018 - soweit es den Angeklagten betrifft - mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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