Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juli 2022, soweit es die Angeklagten betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.
2.Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Der Einziehungsbeteiligten wird auf ihren Antrag Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision gewährt.
4.Die Revision der Einziehungsbeteiligten gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihrer Revision zu tragen.
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