Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft über 18 Monate hinaus.
I.
Der Beschwerdeführer, ein international tätiger Stahlhändler, befindet sich aufgrund Haftbefehls vom 6. August 1992 seit dem 8. Oktober 1992 in Untersuchungshaft. Ihm wird zur Last gelegt, in der Zeit von 1982 bis 1992 durch Gewinnabschöpfungen über ein Firmengeflecht im Ausland erzielte Einkünfte gegenüber den deutschen Steuerbehörden verheimlicht und dadurch Einkommen-, Vermögen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt mehr als 14 Millionen DM hinterzogen zu haben.
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