Der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts Augsburg vom 27. März 2023 - 04 Cs
Diese Anordnung gilt bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für sechs Monate.
I.
1. Gegen die Beschwerdeführerin werden mehrere Strafverfahren wegen Diebstahls und Widerstands gegen beziehungsweise tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung, wegen Besitzes von Betäubungsmitteln, wegen versuchter Körperverletzung mit Bedrohung und Beleidigung und wegen gefährlicher Körperverletzung geführt, die miteinander verbunden wurden. Sie befinden sich im Stadium des Hauptverfahrens.
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