OLG Stuttgart - Urteil vom 27.04.1979
3 Ss (8) 184/79
Fundstellen:
NJW 1980, 68
Vorinstanzen:
AG Ulm, vom 23.11.1978 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Cs 5266/78

Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.04.1979 - Aktenzeichen 3 Ss (8) 184/79

DRsp Nr. 2012/13594

Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

Tenor

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Ulm (Donau) vom 23. November 1978 wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe

I.

Mit Urteil vom 23. November 1978 hat das AG Ulm den Angeklagten vom Vorwurf fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB freigesprochen.