1. Lebenswirklichkeit und rechtlicher Rahmen

Autor: Mainz-Kwasniok

Neues Familienmodell: Patchworkfamilie

Von den rund 10 Mio. Familien mit Kindern in Deutschland entsprechen nach Expertenschätzungen zwischen 1,5 und 2,5 Mio. nicht mehr dem "klassischen" Modell: Familie = miteinander verheiratete Eltern plus leibliche Kinder. Die sogenannten Patchworkfamilien setzen sich aus Stiefvätern und Stiefmüttern oder unverheirateten Lebenspartnern zusammen, die Kinder aus früheren Ehen mitbringen und dann vielleicht noch gemeinsamen Nachwuchs haben. Rechtliche, biologische und soziale Eltern sind immer häufiger nicht mehr dieselben Personen. Die gestiegene Trennungsrate begünstigt das Entstehen der Patchworkfamilien. Der Begriff "Patchwork" ist der Handarbeit entlehnt: Dort werden aus vielen verschieden gemusterten Stoffflicken neue Flächen zusammengenäht - so wie sich im Familienleben durch Trennung und neue Beziehungen vielfältige bunte Konstellationen ergeben.

Zu unterscheiden ist rechtlich zwischen "echten" Stieffamilien, wenn die Partner verheiratet sind, und "unechten", die sich aus dem nichtehelichen Zusammenleben ergeben.

Rechtlicher Rahmen

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1964 Stieffamilien ohne weiteres in den Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Familie) einbezogen. Die einfachen Gesetze werden diesen Familien jedoch noch nicht in allen Fällen gerecht.