1. Vorbemerkung

Autor: Renz

Haben die Ehegatten ein gemeinsames Grundstück oder Eigenheim, so steht dieses bei einer Trennung oder Scheidung oft im Mittelpunkt der Streitigkeiten. Es sind verschiedene Aspekte hierzu zu beachten:

Häufig haben die Eheleute einen Löwenanteil ihrer finanziellen Mittel in das Eigenheim gesteckt, so dass neben dieser Immobilie kaum Zugewinn angefallen ist. In diesem Fall ist die Vermögensauseinandersetzung vom Verbleib und der weiteren Verwendung dieser Immobilie abhängig.

Die Frage, ob und ggf. welcher der Ehegatten weiterhin das Objekt bewohnt, ist außerdem sowohl bei der Berechnung des Unterhalts als auch bei der Frage, wer dann die Kosten der Immobilie zu tragen hat, von zentraler Bedeutung.

Um diesen Konflikt zu lösen, ist eine Ermittlung des Werts der Immobilie vorzunehmen.

Die Einzelheiten zur Wertermittlung hat der BGH in seinem Urteil vom 17.11.2010 - XII ZR 170/09, FamRZ 2011, 183, nochmals präzisiert.

Siehe hierzu i.E. Kapitel 11.A.4, und Mandatssituation 11.5.