2.6 Welche Rechtsfolgen treten durch Trennung ein?

Autor: Mainz-Kwasniok

Die Rechtsfolgen einer Trennung sind vielfältig:

Anspruch auf Getrenntlebensunterhalt nach § 1361 BGB

Anspruch auf Minderjährigenunterhalt nach § 1612a BGB oder Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG

Anspruch auf Auskunft über das Trennungsvermögen nach § 1379 Abs. 2 BGB

Sorgerechtsregelung nach § 1671 BGB

Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten der Kinder nach § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB

Anspruch auf Regelung der Rechte an den Haushaltsgegenständen nach § 1361a BGB und an der Ehewohnung nach § 1361b BGB (Trennungsabsicht genügt hierfür)

Eigentumsvermutung des § 1362 BGB zugunsten von Gläubigern endet

Schlüsselgewalt des § 1357 BGB endet.

Mehr dazu in Kapitel 2.A.3.6.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.11.2021