3. Ist Mediation gesetzlich geregelt?

Autor: Mainz-Kwasniok

Europäische Mediationsrichtlinie

Seit den 90er Jahren findet die zunächst in den USA populär gewordene Mediation in Deutschland zunehmend Verbreitung, insbesondere in Familienkonflikten. Mit der Europäischen Mediationsrichtlinie (EU-Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 21.05.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, ABl EU 2008 Nr. L 136, 3) hat auch die Politik die gesellschaftliche Akzeptanz vorangetrieben. Zweck der europäischen Richtlinie ist es insbesondere, für Mediatoren beklagenswerte wesentliche Fallstricke aus dem Weg zu räumen. So sichert sie den streitenden Parteien europaweit Vertraulichkeit und dem Mediator ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Außerdem legt sie fest, dass streitende Parteien, die zunächst mit Hilfe einer Mediation versuchen wollen, ihren Streit beizulegen, keine Nachteile dadurch haben, dass ihre Ansprüche verjähren könnten und ihnen damit die gerichtliche Geltendmachung verwehrt wäre, sollte die Mediation scheitern. Weiterhin soll die Einigung vollstreckbar sein und damit die gleiche Wirkung haben wie ein gerichtlicher Vergleich. Die Mediationsrichtlinie hätte bis Mai 2011 schon in nationales Recht umgesetzt werden sollen; das Gesetzgebungsverfahren kam aber erst im Juli 2012 zum Abschluss.

Deutsches Mediationsgesetz