Autor: Mainz-Kwasniok |
Ob man selbst als Rechtsanwalt Mediationen anbieten will oder ob man seine Mandanten im Rahmen einer Verfahrensberatung aufklärt, man sollte beherzigen: Nicht jeder Mandant und jeder Konflikt eignen sich für eine Mediation. Gemeint ist hier die außergerichtliche/private Mediation bei Freiberuflern und Dienstleistern.
Eine Empfehlung eines Gerichts, die gerichtsnahe Mediation aufzusuchen, ist deshalb anders zu werten, weil dort auch die konkreten Prozess- bzw. Verfahrensaussichten eine Rolle spielen und weil die Klienten in der gerichtsnahen Mediation anwaltlich begleitet sind.
Pro Mediation:
Der Mandant ist intellektuell in der Lage, Beratungsinhalte zu verstehen. |
Der Mandant kann mit seinem Ehepartner noch an einem Tisch sitzen (zumindest in Begleitung neutraler Dritter). |
Der Mandant ist bereit/in der Lage, sich selbst als Teil des Konflikts zu sehen und starre Positionen aufzugeben. |
Der Mandant will die Verantwortung für die Konfliktlösung nicht unbedingt delegieren (an Anwalt, an Richter). |
Die Rechtspositionen beider Ehepartner sind relativ unsicher (z.B. unbestimmte Rechtsbegriffe sind auszulegen, Bewertungen sind vorzunehmen, ggf. sittenwidriger Ehevertrag, evtl. Geltung ausländischen Rechts). |
Die Eheleute haben Kinder und messen ihrer Beziehung nach der Scheidung deswegen hohen Wert bei. |
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|