4. Wann verstößt Mediation durch Nicht-Anwälte gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz?

Autor: Mainz-Kwasniok

Rückblick

Die Zulässigkeit der Mediation durch Nicht-Juristen war lange umstritten. Nur Anwälte dürfen in Deutschland rechtlich beraten. Gerichte hatten unterschiedliche Urteile gefällt und einzelnen nicht-anwaltlichen Mediatoren die Tätigkeit untersagt, wenn die Mediation an Stelle eines regelungsbedürftigen Rechtsstreits trat. Sie vertraten die Auffassung, Mediation sei immer Rechtsberatung, weil jeder Konflikt auch eine rechtliche Ebene habe.

Klarstellung durch RDG

Das Rechtsberatungsgesetz wurde im Oktober 2007 durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ersetzt und sollte u.a. diese Streitfrage klären. Das RDG enthält für Mediation die Klarstellung, dass es sich dabei nicht um eine Rechtsdienstleistung i.S.d. RDG handelt (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG), sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift.

Außerdem dürfen keine Rechtsinformationen gegeben werden, die eine konkrete Einzelfallprüfung erfordern (§ 2 Abs. 1 RDG).

Abgrenzung Mediation - Rechtsberatung

Die Begründung der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/3655) zu § 2 Abs. 3 Nr. 4 RDG lautet wie folgt: