4.1 Soziales - welche Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung gibt es für mich?

Autor: Mainz-Kwasniok

Die Ehegatten haben ggf. aus Anlass der Verknappung der Mittel durch die Trennung die Möglichkeit,

Wohngeld (Wohngeldgesetz),

Grundsicherung für Arbeitslose (Bürgergeld; SGB II),

Grundsicherung für Erwerbsunfähige oder Alte (§§ 41 ff. SGB XII),

Unterhaltsvorschuss für Kinder unter 18 Jahren (UVG)

Kinderzuschlag (§ 6a BKGG, Aufstockung des Kindergeldes um bis zu 250 Euro mtl.)

Leistung für Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG, § 28 SGB II, § 34 SGB XII)

Reduktion der Gebühren für die Kindertagesstätte

zu beantragen.

An nichtfinanziellen Hilfen wäre etwa der Anspruch gegen das Jugendamt auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII zu nennen, wobei die Leistungserbringung in manchen Kommunen auf Erziehungsberatungsstellen ausgelagert ist.

Letzte redaktionelle Änderung: 10.05.2023