4.2 Vollmachten

Autor: Mainz-Kwasniok

Hat der leibliche Elternteil nicht die Alleinsorge, können gegenüber dem Stiefelternteil Vollmachten oder "Gestattungen" helfen, diesem Rechte im Alltag einzuräumen, z.B. in Schul-, Ausbildungs- oder medizinischen Fragen (vgl. Schwab, FamRZ 2001, 385, 394). Dies ist besonders in solchen Stieffamilien wichtig, in denen der Stiefelternteil im täglichen Leben für die Betreuung der Kinder zuständig ist. Wird die Vollmacht nicht auf die Alltagsfragen eingegrenzt, ist zusätzlich die Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils notwendig. Ein privates Papier mit Datum und Unterschrift genügt.

Komplikationen entstehen im Außenverhältnis, wenn der andere Sorgeberechtigte der Vollmachterteilung an den Stiefelternteil widerspricht.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.02.2018