Autor: Mainz-Kwasniok |
Hat der leibliche Elternteil nicht die Alleinsorge, können gegenüber dem Stiefelternteil Vollmachten oder "Gestattungen" helfen, diesem Rechte im Alltag einzuräumen, z.B. in Schul-, Ausbildungs- oder medizinischen Fragen (vgl. Schwab, FamRZ 2001,
Komplikationen entstehen im Außenverhältnis, wenn der andere Sorgeberechtigte der Vollmachterteilung an den Stiefelternteil widerspricht.
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