Autor: Renz |
Oftmals kommt es nach einer Trennung und Scheidung zu Interessenkonflikten über das weitere Schicksal einer gemeinsamen Immobilie. Der Ehegatte, der auszieht, will beispielsweise häufig die in der Immobilie steckenden Werte realisieren, um sich neu orientieren zu können. Der andere Ehegatte ist andererseits oft finanziell nicht in der Lage, dem anderen seine Miteigentumshälfte abzukaufen und ihn auszubezahlen. Bei derartigen Interessenskonflikten kann es als letzte Eskalationsstufe in der Auseinandersetzung zur Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft kommen, der Teilungsversteigerung gem. §
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