7. Worin unterscheidet sich Mediation von sonstigen Vergleichsverhandlungen?

Autor: Mainz-Kwasniok

Grundlegende Unterschiede

Mediation ist nicht "alter Wein in neuen Schläuchen". Mediation ist methodisch und ideologisch etwas völlig anderes als Vergleichsverhandlungen vor Gericht.

Die Vergleichsverhandlungen vor Gericht, die nicht der Methodenlehre der Mediation folgend geführt werden, laufen i.d.R. wie auf einem Basar ab: jeder nimmt zunächst einen extremen Standpunkt ein, weil er aus Erfahrung weiß, dass der Richter vorschlägt, dass man sich in der Mitte treffen möge. Nur wer von einem Extremstandpunkt aus in die Vergleichsgespräche geht, hat ausreichend Einigungsspielraum. Das Führen solcher Verhandlungen delegiert der Mandant an den Anwalt als Fachmann. Damit geht er dem Dialog, in dem Verantwortung übernommen werden kann, sanktionslos und mit Hilfe eines gesellschaftlich anerkannten Konfliktlösungsmodells aus dem Weg.

Mediation arbeitet gerade nicht mit Extrempositionen, Taktik, Pokern und Feilschen. In der Mediation ist der Mandant Experte seines eigenen Lebens und seiner Zukunftsplanung, er verhandelt selbst. Ausgangspunkt der Verhandlungen ist nicht das, was man als Verhandlungsziel erreichen möchte, sondern es sind die eigenen Interessen und Bedürfnisse.

Mediant übernimmt Verantwortung