7.1 Muss ich für die Nutzung des gemeinsamen Hauses Miete zahlen?

Autor: Mainz-Kwasniok

Berücksichtigung beim Ehegattenunterhalt

In Fällen, in denen Ehegattenunterhalt berechnet wird, ist die Nutzung bereits als "Wohnvorteil" berücksichtigt, es muss also keine gesonderte Miete gezahlt werden. In anderen Fällen wird eine "Nutzungsentschädigung" fällig, der Anspruch muss jedoch ausdrücklich geltend gemacht ("aktiviert") werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 13.02.2018