Autor: Mainz-Kwasniok |
Mediation ist nach derzeitiger Rechtslage völlig uninteressant für die Bevölkerungsschichten, die VKH für sich in Anspruch nehmen können. Für das Mediationsverfahren kommt weder Beratungshilfe noch Verfahrenskostenhilfe in Betracht, auch wenn dies im Einzelfall äußerst wünschenswert wäre. Dies betrifft jedenfalls alle Arten von Mediationen, mit denen ein Gerichtsverfahren vermieden werden soll.
Verweist ein Gericht während eines bereits anhängigen Verfahrens an einen sogenannten gerichtsnahen Mediator/Güterichter, entstehen dafür keine Zusatzkosten, die ein VKH-Mandant aus eigener Tasche bezahlen müsste (OLG Köln, Beschl. v. 03.06.2011 -
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