9.3 Elterliche Verantwortung

Autor: Dimmler

In der Regel ist auch dem im Ausland befindlichen Elternteil Verfahrenskostenhilfe zur Durchsetzung seiner Rechte (Sorge, Umgang) zu bewilligen. Nach einer Entscheidung des BVerfG (FamRZ 2003, 1082) soll dies auch dann gelten, wenn ein nichtsorgeberechtigter Elternteil abgeschoben worden ist und nunmehr Umgang beantragt. Denn es sei nicht ausgeschlossen, dass die besuchsweise Einreise zur Ausübung des Umgangs ausländerrechtlich erlaubt werde.

Letzte redaktionelle Änderung: 08.04.2021