OLG Saarbrücken - Urteil vom 30.06.2010
9 UF 124/09
Normen:
BGB § 1570; ZPO § 323;
Vorinstanzen:
AG Homburg-Saar, vom 06.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 153/09

Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.06.2010 - Aktenzeichen 9 UF 124/09

DRsp Nr. 2011/6062

Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Oktober 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg - 13 F 153/09 UE - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 1570; ZPO § 323;

Tatbestand:

I. Aus der Verbindung der Parteien, die am 18. September 2005 die Ehe geschlossen haben und durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 28. Mai 2009 - 13 F 306/08 S - seit diesem Tag rechtskräftig geschieden sind, ist der am . April 2005 geborene Sohn N. hervorgegangen. Die Parteien haben sich Anfang Dezember 2007 getrennt. N. lebt seither im Haushalt der Beklagten, die ihn versorgt und betreut.