OLG Brandenburg - Beschluss vom 16.09.2022
13 UF 14/22
Normen:
BGB § 313;
Fundstellen:
FamRB 2023, 97
FamRZ 2023, 519
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 11.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 123/21

Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung von TrennungsunterhaltNicht festgestellte Grundlagen einer Unterhaltsvereinbarung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.09.2022 - Aktenzeichen 13 UF 14/22

DRsp Nr. 2022/14455

Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung von Trennungsunterhalt Nicht festgestellte Grundlagen einer Unterhaltsvereinbarung

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 11.01.2022 abgeändert:

Der Antrag wird abgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 9.000 €.

Normenkette:

BGB § 313;

Gründe:

Die beschwerdeführende Antragsgegnerin wendet sich gegen die Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung von Trennungsunterhalt des Antragstellers an sie.

Die seit dem ... .2016 verheirateten und seit dem ... 2018 voneinander getrennt lebenden Beteiligten schlossen unter dem 17.01.2019 vor dem Amtsgericht Nauen zum Az. 20 F 200/18 in einem einstweiligen Anordnungsverfahren einen Vergleich, wonach der Antragsteller sich verpflichtete, ab November 2018 an die Antragsgegnerin monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 750 € zu zahlen.