Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 11.01.2022 abgeändert:
Der Antrag wird abgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 9.000 €.
Die beschwerdeführende Antragsgegnerin wendet sich gegen die Abänderung eines Vergleichs über die Zahlung von Trennungsunterhalt des Antragstellers an sie.
Die seit dem ... .2016 verheirateten und seit dem ... 2018 voneinander getrennt lebenden Beteiligten schlossen unter dem 17.01.2019 vor dem Amtsgericht Nauen zum Az.
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