Abänderung rechtskräftiger Teilurteile im Berufungsverfahren
BGH, Urteil vom 10.03.1993 - Aktenzeichen XII ZR 191/91
DRsp Nr. 1993/2763
Abänderung rechtskräftiger Teilurteile im Berufungsverfahren
»Ist gegen eine Partei ein rechtskräftiges Teilurteil ergangen und ergeben sich während des Berufungsverfahrens über das Schlußurteil Umstände, die eine Abänderung des rechtskräftigen Teilurteils rechtfertigen würden, so hat sie die Wahl, diese Umstände entweder mittels einer Abänderungswiderklage im Rahmen des Berufungsverfahrens geltend zu machen oder eine selbständige Abänderungsklage in einem neuen Verfahren zu erheben, ohne daß § 323 Abs. 2ZPO entgegensteht (Abgrenzung zum Senatsurteil BGHZ 96, 205)."Abstract: Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, KölnAbänderung eines rechtskräftigen Teilurteils im Berufungsverfahren.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.