Abänderungsklage bei Zurechnung fiktive Erwerbsbezüge
OLG Hamm, Beschluß vom 17.02.1997 - Aktenzeichen 12 WF 10/97
DRsp Nr. 1998/3055
Abänderungsklage bei Zurechnung fiktive Erwerbsbezüge
»1. Zu den Voraussetzungen für eine Abänderungsklage, wenn dem Kläger in dem Ersturteil fiktive Erwerbsbezüge zugerechnet worden sind.«2. Zur (hier: verneinten) Erfolgsaussicht einer Abänderungsklage, wenn dem Verpflichteten im Ersturteil fiktive Erwerbseinkünfte zugerechnet wurden und er nunmehr eine neue Berufstätigkeit angenommen hat, ohne daß das hieraus erzielte Einkommen (hier: 2.400 DM brutto im Monat) auch nur im Ansatz der bindend festgestellten Erwerbsmöglichkeit (hier: 3.200 DM netto im Monat) entspricht.