OLG Hamm - Beschluß vom 17.02.1997
12 WF 10/97
Normen:
BGB § 1361 § 1601 ; ZPO § 114 § 323 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 889
NJWE-FER 1997, 164
OLGReport-Hamm 1997, 233

Abänderungsklage bei Zurechnung fiktive Erwerbsbezüge

OLG Hamm, Beschluß vom 17.02.1997 - Aktenzeichen 12 WF 10/97

DRsp Nr. 1998/3055

Abänderungsklage bei Zurechnung fiktive Erwerbsbezüge

»1. Zu den Voraussetzungen für eine Abänderungsklage, wenn dem Kläger in dem Ersturteil fiktive Erwerbsbezüge zugerechnet worden sind.«2. Zur (hier: verneinten) Erfolgsaussicht einer Abänderungsklage, wenn dem Verpflichteten im Ersturteil fiktive Erwerbseinkünfte zugerechnet wurden und er nunmehr eine neue Berufstätigkeit angenommen hat, ohne daß das hieraus erzielte Einkommen (hier: 2.400 DM brutto im Monat) auch nur im Ansatz der bindend festgestellten Erwerbsmöglichkeit (hier: 3.200 DM netto im Monat) entspricht.

Normenkette:

BGB § 1361 § 1601 ; ZPO § 114 § 323 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 889
NJWE-FER 1997, 164
OLGReport-Hamm 1997, 233