Streitig ist, ob die von den Gesellschaftern ausgeübte berufsmäßige Betreuungstätigkeit zu gewerblichen Einkünften der Anwaltssozietät im Streitjahr 2001 führt.
Die Klägerin, eine Sozietät von Anwälten, besteht seit dem 1.1.1996. Für den Zeitraum 2001 bis 2003 führte der Beklagte eine Betriebsprüfung durch. Im Rahmen dieser Betriebsprüfung wurde ein Honoraraufkommen von ca. 80% ermittelt, welches aus der Tätigkeit der Anwälte für die Übernahme von Betreuungen nach dem
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