LG Kassel - Beschluss vom 13.04.2000
10 T 67/00
Normen:
BerHG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ; BRAGO § 13 Abs. 2 ; RVG § 15 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 1380

Abgeltungsbereich der Gebühren bei Beratung über Scheidungsfolgen

LG Kassel, Beschluss vom 13.04.2000 - Aktenzeichen 10 T 67/00

DRsp Nr. 2004/18425

Abgeltungsbereich der Gebühren bei Beratung über Scheidungsfolgen

Erfolgt anlässlich der Trennung vom Ehepartner eine umfassende anwaltliche Beratung über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Ehescheidung und mögliche Unterhaltsansprüche handelt es sich um eine Angelegenheit i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 BerHG.

Normenkette:

BerHG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ; BRAGO § 13 Abs. 2 ; RVG § 15 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen
FamRZ 2000, 1380