Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 11. Februar 2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 22. Januar 2016 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragsteller macht im Wege des Stufenantrags einen Auseinandersetzungsanspruch gegen die Antragsgegnerin unter Berufung auf eine Ehegatteninnengesellschaft geltend.
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