I. Die am 19. Oktober 1951 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der am 8. August 1944 geborene Ehemann (Antragsgegner) haben am 2. Mai 1980 geheiratet. Der Scheidungsantrag der Ehefrau ist dem Ehemann am 8. Mai 1987 zugestellt worden.
Beide Ehegatten haben in der Ehezeit (1. Mai 1980 bis 30. April 1987, § 1587 Abs. 2 BGB) gesetzliche Rentenanwartschaften bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) erworben, die laut Auskunft vom 27. August 1987 für die Ehefrau mit 387, 80 DM und laut Auskunft vom 14. Juli 1987 für den Ehemann mit 254, 50 DM mitgeteilt wurden.
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