Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 15.11.2021, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
b)Die Klägerin wird verurteilt, folgende Willenserklärung abzugeben:
Hiermit bewillige ich die Löschung der zu meinen Gunsten im Grundbuch von A unter Blatt 7777 BV, laufende Nummer 10 verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung A, Flurstück Nummer ..., Nähe M.-C.-StraBe, Betriebsfläche, mit einer GröBe von 146.787 m2 eingetragenen Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Auflassung des vorbezeichneten Grundbesitzes.
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