OLG Bamberg - Urteil vom 28.11.2022
4 U 508/21
Normen:
BGB § 1507 Abs. 2; FamFG § 354 Abs. 1; FamFG § 352c; EuErbVO;
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg, vom 15.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 192/20

Ablehnung der Ausstellung eines Fremdrechtszeugnisses über den Alleinerwerb des Antragstellers als überlebender Ehegatte nach französischem RechtZulässigkeit der analogen Anwendung des § 1507 S. 2 BGB

OLG Bamberg, Urteil vom 28.11.2022 - Aktenzeichen 4 U 508/21

DRsp Nr. 2023/16706

Ablehnung der Ausstellung eines Fremdrechtszeugnisses über den Alleinerwerb des Antragstellers als überlebender Ehegatte nach französischem Recht Zulässigkeit der analogen Anwendung des § 1507 S. 2 BGB

Die Ausstellung eines Fremdrechtszeugnisses analog § 1507 S. 2 BGB i.V.m. §§ 354 Abs. 1, 352c FamFG über den Alleinerwerb des Antragstellers als überlebender Ehegatte nach französischem Recht kommt nicht in Betracht, da das Institut der Anwachsung dem inländischen Güterrecht fremd ist. Im Übrigen kann ein Fremdrechtszeugnis gemäß § 1507 S. 2 BGB nur über das Fortbestehen der Gütergemeinschaft ausgestellt werden. Eine analoge Anwendung auf den Fall der Anwachsung nach französischem Recht ist ausgeschlossen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 15.11.2021, Az. 14 O 192/20, wie folgt abgeändert:

a)

Die Klage wird abgewiesen.

b)

Die Klägerin wird verurteilt, folgende Willenserklärung abzugeben:

Hiermit bewillige ich die Löschung der zu meinen Gunsten im Grundbuch von A unter Blatt 7777 BV, laufende Nummer 10 verzeichneten Grundbesitzes der Gemarkung A, Flurstück Nummer ..., Nähe M.-C.-StraBe, Betriebsfläche, mit einer GröBe von 146.787 m2 eingetragenen Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Auflassung des vorbezeichneten Grundbesitzes.

2. 3. 4.