Die Beschwerde des Kindes vom 08.12.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gummersbach vom 05.11.2014 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Antrag des Kindes auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
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