Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg vom 10. September 2015 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 25. März 2015 aufgehoben, soweit darin die Betreuung auf den Aufgabenkreis "Widerruf erteilter Vollmachten, insbesondere der notariellen Vollmacht vom 15. Mai 2009" erweitert worden ist.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten der Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich gegen die Erweiterung der für sie bestehenden Betreuung um den Aufgabenkreis "Widerruf erteilter Vollmachten, insbesondere der notariellen Vollmacht vom 15. Mai 2009".
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