Abtrennung einer fehlerhaft im Verbund anhängig gemachten (Stufen-) Klage auf Kindesunterhalt
OLG München, Beschluß vom 10.01.1994 - Aktenzeichen 12 WF 1217/93
DRsp Nr. 1998/12887
Abtrennung einer fehlerhaft im Verbund anhängig gemachten (Stufen-) Klage auf Kindesunterhalt
Eine fehlerhaft im Verbund anhängig gemachte (Stufen-) Klage auf Kindesunterhalt ist insgesamt und nicht etwa nur für den Kindesunterhalt vor Rechtskraft der Scheidung von Amts wegen nach ZPO § 145 abzutrennen, da es sich beim Kindesunterhalt um einen einheitlichen, von der Scheidung der Eltern unabhängigen Streitgegenstand handelt.