FG Köln - Urteil vom 23.04.2009
10 K 82/09
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2; EStG § 6 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2009, 1196

Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

FG Köln, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen 10 K 82/09

DRsp Nr. 2009/15785

Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Nutzen Miteigentümer-Ehegatten ein Arbeitszimmer im gemeinschaftlichen Gebäude gemeinsam zur Erzielung von Einkünften, kann jeder der Ehegatten nur die seinem Anteil entsprechende AfA in Anspruch nehmen, denn jeder setzt die gesamten, auf seinen Anteil entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Einkünfteerzielung ein.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2; EStG § 6 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Streitjahr 2007 bei der Klägerin Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu berücksichtigen sind.