Die Beteiligten haben übereinstimmend den abgetrennten Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Deshalb war nunmehr gemäß § 138 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch Beschluss über die Kosten des abgetrennten Verfahrens zu entscheiden.
I.
Die Beteiligten haben ursprünglich um die Rechtmäßigkeit von Umsatzsteuerbescheid und Gewerbesteuermessbescheid für 2001 gestritten, die inhaltlich an eine GbR B und D A adressiert waren.
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