AG Bad Säckingen - Urteil vom 23.10.1995 (2 F 112/91) - DRsp Nr. 1998/19441
AG Bad Säckingen, Urteil vom 23.10.1995 - Aktenzeichen 2 F 112/91
DRsp Nr. 1998/19441
»1. Das Verzeichnis eines Anfangsvermögens (§ 1377BGB) enthält eine widerlegliche Richtigkeitsvermutung, die jedem Ehegatten den Beweis des Gegenteils ermöglicht. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Verzeichnis die Wirkung eines materiell-rechtlichen Vergleiches nach § 779BGB zukommt. Dies ist in der Regel etwa dann anzunehmen, wenn Grundstücke in dem Verzeichnis aufgeführt sind, ohne daß diese zuvor begutachtet wurden.
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