Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin im Wege der Stufenklage Auskunft über das Einkommen des Beklagten.
Die Parteien schlossen am 26.5.1944 vor dem Standesbeamten des Standesamts Gröditz die Ehe.
Die Familie lebte in Weißenberg. Am 13.2.1961 verließ die Klägerin Weißenberg und zog mit ihren drei Kindern nach Straubing.
Auf Antrag des Beklagten wurde die Ehe der Parteien durch Urteil des Kreisgerichts Bautzen vom 11.5.1962 -F 328/61- geschieden. Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem 5.7.1962.
Das Kreisgericht Bautzen hat in seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt:
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