AG Detmold - Beschluß vom 20.03.1996 (15 F 67/96) - DRsp Nr. 1997/5730
AG Detmold, Beschluß vom 20.03.1996 - Aktenzeichen 15 F 67/96
DRsp Nr. 1997/5730
Eine rechtsgestaltende Regelung des Mietverhältnisses an der Ehewohnung mit Wirkung gegenüber dem Vermieter kann nicht ergehen, solange die Eheleute lediglich getrennt leben.